Förderungen
Wichtige Fördergeber sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus gibt es landeseigene Förderinstitute.
Die Verfügbarkeit der Fördermittel wird oft tagesaktuell geprüft, da die finanziellen Mittel beschränkt sind.
Die Fördermittel werden aus dem Klima-Transformationsfond (KTF) bereitgestellt.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wohngebäude-Kredit Nr.261
Kurze Zusammenfassung:
Zuschussrechner auf der KfW Internetseite (KFW-Vorteilsrechner Finanzvermittler: Tools und Rechner | KfW )
Voraussetzung für die Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte/in
Bis zu 150.000 Euro Kredit für ein Effizienzhaus
Bis zu 37.500 Euro (25%) Tilgungszuschuss je Wohneinheit
Zusätzliche Förderungen möglich, z.B. für Baubegleitung
Tilgungszuschuss:
• Effizienzhaus Denkmal 5 Prozent
• Effizienzhaus 85 5 Prozent
• Effizienzhaus 70 10 Prozent
• Effizienzhaus 55 15 Prozent
• Effizienzhaus 40 20 Prozent
Energetische Fachplanung/Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung Mit Nachweis der angefallenen förderfähigen Kosten erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Dieser wird auf den hierfür bewilligten Kreditbetrag gewährt.
• Energetische Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent
• Nachhaltigkeitszertifizierung 50 Prozent
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kurze Zusammenfassung:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW verwaltet.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen. Einen Überblick erhalten Sie im allgemeinen Merkblatt und Infoblatt zum Thema.
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Kontraktoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der GebäudehülleAnlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID kann bei Antragstellung dann im Antragsformular des BAFA eingegeben werden.
Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung der TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.
Gefördert werden:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Außenwanddämmung, usw.)
Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Anlagentechnik außer Heizung (z.B. rumlufttechnische Anlagen, Efficiency Smart Home, usw.)
Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (z.B. Wärmepumpen, Biomassenheizung, Solarkollektoranlagen, usw.)
Der Fördersatz beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben je nach Wärmeerzeugung. Zurzeit gibt es noch einen Klimageschwindigkeitsbonus von max. 20 %
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Dämmung der Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, usw.)
Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan ist ein
zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Stefan Zebisch
Am Roth 10
97264 Helmstadt
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