Dienstleistungen

Als lizensierter Energieberater (HWK) biete ich folgende Leistungen an:

Allgemeiner Hinweis:
Ich richte mich als freier und unabhängiger Gebäudeenergieberater nach den Richtlinien des Gebäudeenergiegesetz vom 01.11.2020 (2024 novelliert).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest und richtet sich nach den Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft von 10.12.2010 (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden).
Vorgänger des Gebäudeenergiegesetz war die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).

Überblick:

  • Erstellen von Energieausweise
  • Erarbeiten eines individuellen Sanierungsfahrplan
  • Beratung und Ansprechpartner
  • Professionelle Baubegleitung
  • Thermografie Aufnahmen

Alle meine angebotenen Dienstleistungen sind kostengünstig, da diese gefördert werden!

Energieausweise für Wohngebäude erstellen

  • Verbrauchs orientiert
  • Bedarfs orientiert

Informationen zum Energieausweis:

  • Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert.
  • Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist ein Energieausweis nötig.
  • Einem potenziellen Käufer, Mieter, oder Pächter ist bei der Besichtigung ein Energieausweis vorzulegen. Nach Vertragsunterzeichnung auszuhändigen.
  • Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.
  • Der Energiebedarfsausweis wird aus den Daten vom Gebäude berechnet. Vorgeschrieben bei Neubau oder Änderungen von Gebäuden und Gebäude mit Max. vier Wohnungen für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Bei den übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude kann zwischen Energiebedarf- oder Verbrauchsausweis gewählt werden.
  • Beim Energieverbrauchsausweis stammen die Daten aus dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahren des Gebäudes. Diese Daten kommen aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen. Der Energieverbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten mind. 3 Jahre wider. Dieses ist neben der Bauphysik auch maßgeblich beeinflusst durch das Nutzerverhalten.
  • In beiden Ausweisarten werden Klimabezogene Daten des Standortes einbezogen. Somit ist ein Vergleich mit anderen Gebäuden möglich.
  • Bußgelder:
    Bei Verkauf und Neuvermietung ohne korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 10.000,00 Euro. Dies gilt auch bei Immobilienanzeigen, welche fehlerhafte oder keine Angaben beinhalten.
  • Geregelt werden die Ausweise seit dem 01.11.2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erarbeiten

Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP):

Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dies umzusetzen, benötigen wir einen höheren Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch und energieeffizientere Gebäude.

Der individuellen Sanierungsfahrplan dient zur Unterstützung und als Beratungsnachweis, welcher im Förderprogramm der vom Bund geförderten Energieberatung für Wohngebäude eingereicht werden kann.

Der iSFP bietet einen einheitlichen Rahmen, ein klar verständliches Design, sowie ergänzende, zielgruppenspezifische Hintergrundinformationen.

Er dient dazu die Aspekte einer fachmännischen geplanten Sanierung darzustellen:

  • schont langfristig den Geldbeutel
  • das Klima
  • erhört den Wohnkomfort
  • dient dem Werterhalt der Immobilie
  • führt zur Wertsteigerung des Gebäudes

Beratung und Ansprechpartner

 

  • zur energetischen Beratung
  • zur Energieeinsparung
  • für Sanierungskonzepte
  • mögliche Fördermittel bei den strengen Förderrichtlinien

Informationen zur Beratung:

Eine individuelle Beratung hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen, um damit alle Potenziale zum günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Die beste Energie ist diejenige welche man erst gar nicht benötigt.
Bei der professionellen Energieberatung bekommen Sie Einblicke und Kenntnisse damit Sie alle möglichen Förderungen und finanzielle Möglichkeiten ausschöpfen können.
Ihnen wird anschaulich und neutral erklärt welche Maßnahmen genau für Sie zutreffen und welche sich nicht lohnen.
Sie bekommen einen Einblick Energie zu sparen, Ressourcen zu schützen und außerdem ihren Geldbeutel zu schonen.
Erfahren Sie alles Wissenswertes zu den Themen Stromverbrauch, Heiztechnik, Dämmung und regenerative Energien.
Welche Fenster sind die richtigen, wie Dick und aus welchen Materialen sollte eine Dämmung speziell für das Gebäude sein?
Ist mein Energiebedarf normal?
Es gibt viele spezielle Fragen, ich beantworte diese gerne mit meinem Fachwissen.

professionelle Baubegleitung

 

  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Dokumentation währen der Sanierungsphase

Informationen zur Baubegleitung:
Mit der Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Energieeffizienz-Maßnahmen planerisch und technisch korrekt umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist.
Es können bis zu 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert werden.
Neben der Kontrolle der Arbeiten einzelner Handwerker, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit beratend zur Seite.
Abschließend stelle ich Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu den Einzelmaßnahmen, wie z:B. Berechnungen, Nachweise und Fotos in einer Dokumentation zusammen und übergebe Ihnen diese für Ihre Haus-Akte.

Thermografie Aufnahmen

Informationen zu Thermografie Aufnahmen:

Die Thermografie nutzt die Tatsache, dass alle Gegenstände Wärmestrahlung aussenden.
Mithilfe einer Infrarotkamera wird diese unsichtbare Wärmestrahlung erfasst und in einem Infrarotbild dargestellt. Aus der erfassten Wärmestrahlung kann auf die Temperaturverteilung an der Oberfläche des betrachteten Gegenstandes geschlossen werden.
Es ist zu empfehlen diese Thermografie in den Wintermonaten bzw. in den frühen Morgenstunden durchzuführen, da die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen mindestens 15 Kelvin betragen sollte.

 

Stefan Zebisch

Am Roth 10

97264 Helmstadt

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